Hier geht es um Finanzen. Die sogenannten Landeskirchen in der Schweiz haben das Recht, bei ihren Mitgliedern Steuern zu erheben. So können sie ihren Unterhalt finanzieren. Freikirchen hingegen sind zu 100% auf Spenden angewiesen. Gott selbst hat ein System eingeführt, wie die Kirchenmitarbeiter (Leviten), die keinen Erwerbslohn hatten, dennoch ihren Unterhalt bestreiten konnten: Sie bekamen regelmässig den zehnten Teil („Zehnten“) des Einkommens vom ganzen Rest des Volkes Israel (AT, 4. Mose 18,21). Auf dieser Grundlage legen es Freikirchen ihren Mitgliedern nahe, mit 10% ihres Einkommens den Gemeindeunterhalt mitzutragen.
Wird in einer Landes- oder Freikirche Geld für einen bestimmten Zweck oder Anlass gesammelt, nennt man das oft eine „Kollekte“ (Sammlung) oder ein „Opfer“ einziehen.“ Da beim Mitteleuropäer die längste Distanz im Körper jene vom Herzen bis zur Brieftasche sei, ist der Begriff „Opfer“ wohl angebracht. Solche Sammlungen gab’s bereits zu Zeiten des Alten und des Neuen Testaments. Sie dienten zunächst der Solidarität unter den Christen und waren auf Freiwilligkeit angelegt (vgl. AT, Esra 2,68+69; NT, 1. Korinther 16,2; 2. Korinther 8). Gott will, dass Menschen mit Freude ihre Kirchgemeinden und bedürftige Mitmenschen unterstützen. Diese freudigen Geber will Gott segnen (-> Segen; vgl. NT, 2. Korinther 9). Ein spezieller Segen liegt auf der Erfüllung des Gebots des Zehnten. Gott wird dafür sorgen, dass wer den Zehnten für das -> Reich Gottes aufwendet, auch selber alles zum Leben Nötige erhält (vgl. AT, Maleachi 3,10).
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